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TSV Vaterstetten e.V. - Schwimmen

Schwimmen für Wettkämpfer, Leistungsportler und Freizeitschwimmer

Regeln des DSV für die Teilnahme an offiziellen Wettkämpfen

Erstregistrierung

Seit dem Schuljahr 2005/2006 müssen alle Teilnehmer von offiziellen Wettkämpfen (Ausnahme: kindgerechte Wettkämpfe) registriert sein. Dafür wurden sogenannte ID-Cards eingeführt. Diese Registrierung kostet einmalig 10,00 € und gilt für die restliche Schwimmlaufzeit. Anträge werden von den Trainern ausgeteilt. Kinder, die bis Ende des Meldeschlusses eines Wettkampfes ihren Antrag nicht abgegeben haben, können nicht zu diesem Wettkampf gemeldet werden.

Sporttauglichkeitsbescheinigung

Seit dem 1. Januar 2004 gilt die Vorschrift, dass die Übungsleiter für alle Kinder, die an offiziellen Wettkämpfen teilnehmen, deren Sporttauglichkeit nachweisen müssen. Deshalb benötigt jedes Kind, das an einem offiziellen Wettkampf teilnehmen will, eine Bescheinigung vom Arzt, in der die Sporttauglichkeit des Kindes bestätigt wird. Die Sporttauglichkeitsbescheinigung gilt jeweils für ein Schuljahr für alle Wettkämpfe.
Liegt uns mit der Wettkampfanmeldung die Sporttauglichkeitsbescheinigung eines Kindes nicht vor, so darf dieses Kind bei diesem Wettkampf nicht starten. Startet das Kind dennoch bei dem Wettkampf, so übernimmt der Erziehungsberechtigte automatisch jegliche Verantwortung für etwaige Unfälle und Verletzungen während des Wettkampfes.
Um dies jedoch zu vermeiden, bitten wir Sie jedes Schuljahr so bald wie möglich, bis spätestens Ende November, die Sporttauglichkeitsbescheinigung ihres Kindes bei den Übungsleitern abzugeben.

Lizenzierung

Seit dem Schuljahr 2005/2006 erhebt der DSV von allen Kindern ab einschließlich ihrem 10. Lebensjahr eine jährliche Teilnahmegebühr für offizielle Wettkämpfe von 15,00 €. Diese Gebühr gilt für das laufende Schuljahr. Kinder die bis zur Wettkampfanmeldung die Gebühr nicht bezahlt haben, können leider nicht gemeldet werden.

Schwimmanzüge Stand: 1. Januar 2015

1. Schwimmanzüge dürfen aus einem oder zwei Teilen bestehen, nur bis zu den Knien reichen und:
- für Männer nicht oberhalb des Bauchnabels enden;
- für Frauen weder den Nacken noch die Schultern bedecken.

2. Es darf während des Wettkampfes nur ein Schwimmanzug getragen werden.Es ist nicht erlaubt, zwei oder mehr Schwimmanzüge übereinander zu tragen. Reißverschlüsse oder andere Befestigungssystme sind nicht erlaubt.

3. Schwimmanzüge dürfen Anstandsregeln nicht verletzen und müssen aus undurchsichtigem, durchlässigem Gewebe beschaffen sein.

4. Weitergehende Vorschriften der FINA, der LEN und/oder anderer Internationaler Organisationen bezüglich der Verwendung bestimmter Schwimmanzüge bleiben vorbehalten.
Die aktuelle Liste der von der FINA geprüften zugelassenen Modelle ist zu finden unter: Link zur Fina